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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma QUANTIFOIL Instruments GmbH (nachfolgend: Q.Instruments)
1. Geltung dieser Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Kauf-, Werk
und Werklieferungsverträge, bei denen wir Lieferant sind.
Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Sollte eine der
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, gilt stattdessen die gesetzliche Regelung; in keinem Fall
wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Kunden
ersetzt. Wir sind berechtigt, unsere Geschäftsbedingungen mit Wirkung
für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einem
entsprechenden Hinweis einseitig zu ändern.
Lieferungen im
grenzüberschreitenden Verkehr bedürfen einer gesonderten Vereinbarung,
damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen Länder eingehalten
werden können. Wenn dadurch im Gebiet der Europäischen Union (außer
Deutschland) aus unseren Leistungen umsatzsteuerpflichtige Tatbestände
realisiert werden, so erfüllt der Abnehmer dieser Leistungen auf seine
Kosten die umsatzsteuerlichen Pflichten für uns.
Die
Ausfuhr/Verbringung von Produkten aus dem Land des Käufers unterliegt
ggf. deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der
Käufer hat für die Einholung entsprechender Genehmigung allein
verantwortlich zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
2. Salvatorische Vertragsklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen uns und dem Kunden
geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf dem Gesetz zur
Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit
Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss
des Vertrages gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt
bei einer Lücke im Vertrag.
3. Preise
Unsere Preise gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lieferwerten
unter € 2500,00 netto und bei Reparaturarbeiten werden die Verpackungs-
und Versandkosten berechnet. Bei Lieferwerten unter € 50,00 behalten
wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Die Mehrkosten für
eine vom Kunden veranlasste Eilzustellung sind in jedem Fall von diesem
zu tragen. Im Übrigen liefern wir frei Haus.
Erhöht sich
zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung der gesetzliche
Umsatzsteuersatz, erhöht sich der etwaige vereinbarte Brutto-Kaufpreis
entsprechend. Bezieht der Kunde die Ware von uns zum Listenpreis und
erhöht sich der Listenpreis zwischen Vertragsabschluss und
tatsächlicher Lieferung, und liegt zwischen Vertragsabschluss und
tatsächlicher Lieferung ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten, erhöht
sich der vereinbarte Kaufpreis entsprechend. Etwa vereinbarte Abschläge
sind auch hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises zu berücksichtigen.
Liegt der Preisvereinbarung nicht der Listenpreis zugrunde, sind wir
berechtigt, den Preis nachträglich angemessen anzupassen, wenn sich die
Kostenfaktoren für die Ware oder für sonstige vereinbarte Leistungen
nicht unerheblich erhöhen. Führt eine solche Preisanpassung zu einer
erheblichen Preissteigerung, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Versand
Wir veranlassen die Versendung an den Kunden in dessen Namen und auf
dessen Gefahr. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Einzelabsprachen
die Kosten des Transportes tragen und / oder diesen versichern oder den
Liefergegenstand beim Kunden aufbauen bzw. einrichten. Wir schließen
auf Wunsch des Kunden, der bei Auftragserteilung bekannt zu geben ist,
und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab. Wir sind
berechtigt, uns als Begünstigten zu benennen. Bei der Auswahl des
Transportversicherers haften wir nur für die eigenübliche Sorgfalt.
Ein vertragsgemäß versandfertig gemeldeter Liefergegenstand muss vom
Besteller unverzüglich abgenommen werden. Anderenfalls sind wir
berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden nach
unserer Wahl entweder zu versenden oder zu lagern und nach Ablauf einer
Nachfrist von einer Woche in Rechnung zu stellen. Verluste oder
Beschädigungen beim Transport sind vom Kunden auf der Frachtquittung
mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Darüber hinaus sind
sie unverzüglich schriftlich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen.
Alle für die Wahrung der Rechte des Kunden notwendigen Schritte sind
sofort vom Kunden einzuleiten. Verluste oder Beschädigungen durch den
Transport sind uns binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche
schriftlich anzuzeigen. Beschädigungen oder Verluste durch den
Transport entbinden den Kunden nicht von der vollen Zahlung des
Kaufpreises an uns. Der Kunde tritt im Voraus alle Ansprüche gegenüber
Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes bei
Transport bestehen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese
Abtretung und etwaige Leistungen der Transportversicherung erfolgen
erfüllungshalber.
5. Lieferzeit und Lieferung
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist ein ca-Termin
und unter Beachtung aller bekannten Fakten ermittelt. Ändern sich diese
bis zum Ablauf der Lieferzeit ohne unser Verschulden oder behindern
andere, von uns nicht zu verantwortende Ereignisse die fristgerechte
Lieferung, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Lieferverzögerungen durch von uns nicht zu vertretende
Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt führen zu
einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt liegt
auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und
rechtmäßigen Aussperrungen in unserem Betrieb oder bei unseren
Vorlieferanten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem
Falle ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt,
soweit diese das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten. Der Kunde
hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige
Einwendungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls
gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
6. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Die Zahlungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug. Die Erfüllung von Zahlungspflichten tritt am Tag des
Geldeingangs bei uns bzw. unserer Bank ein. Alle Zahlungen haben
spesen- und portofrei für uns zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von uns für die Inanspruchnahme
entsprechenden Bankkredites gezahlten Zinssatzes, mindestens aber in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank
festgesetzten und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt
gemachten jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die
Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) in gleicher Höhe,
eines weitergehenden Verzugsschadens sowie unserer gesetzlichen Rechte
bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung durch den Kunden kann nur
erfolgen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen Ansprüchen, die auf einem
anderen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
Zurückbehaltungsrechte sind auch wegen Ansprüchen ausgeschlossen, die
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, soweit diese Ansprüche
bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
Liegen
nach unserer Beurteilung Umstände vor, die Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, für noch
ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens einer Woche
Sicherheit durch Vorauszahlung oder durch Bankbürgschaft (nach Wahl des
Kunden) zu fordern und nur Zug um Zug gegen eine solche Sicherheit
oder gegen Zahlung zu leisten.
7. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.
1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
QUANTIFOIL Instruments GmbH
Löbstedter Straße 101
07749 Jena
Germany
Tel: +49 3641 87612-0
Fax: +49 3641 87612-99
Email: info(at)QInstruments(dot)com
Internet: www.QInstruments.com
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Olaf Hoyer
Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HR 209986
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 234251011
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 2500,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Beachten Sie
aber bitte, dass dieses Widerrufsrecht nicht besteht bei Lieferung von
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
überschritten würde; von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind, von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden,
von Waren, die in der Form der Versteigerung erhalten wurden.
Es wird
darauf hingewiesen, dass Q.Instruments berechtigt ist, eine durch
Gebrauch der Sache entstandene Wertminderung einzubehalten.
Q.Instruments
kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn der Besteller
Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht fristgerecht erfüllt
hat.
8. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen
Erfüllung aller unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsabschlusses bestehenden Zahlungsforderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Die Vorbehaltsware
bleibt darüber hinaus bis zur völligen Bezahlung unserer künftigen
Zahlungsforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert die
Vorbehaltsware unsere jeweilige Saldoforderung.
Der Kunde ist
nicht berechtigt, unsere Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen oder die Anwartschaften auf die
Vorbehaltsware abzutreten oder zu verpfänden. Bei Pfändungen oder
Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte einschließlich der
Geltendmachung von Pfandrechten wie Vermieterpfandrechten und bei
sonstigen Beeinträchtigungen unserer Sicherungsrechte ist uns sofort
Mitteilung unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen zu machen. Die
Kosten einer Intervention durch uns gehen, soweit sie nicht vom
jeweiligen Dritten zu erlangen sind, zu Lasten des Kunden.
Erwirbt der Kunde die Vorbehaltsware zum Zweck des Weiterverkaufs, ist
er nur berechtigt, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern.
Ist die Vorbehaltsware nicht zum Weiterverkauf bestimmt, ist eine
Weiterveräußerung während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ohne unsere
vorherige Zustimmung unzulässig. Die Weiterver-äußerung ist auch
unzulässig, wenn die entstehende Forderung von früheren Verfügungen des
Kunden zugunsten Dritter erfasst wird, beispielsweise durch eine
Globalzession. Die aus einem Verkauf von Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen werden schon jetzt mit Wirkung zum Zeitpunkt ihrer
Entstehung in voller Höhe mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns
abgetreten. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Wenn Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren verkauft wird, erfolgt die Abtretung in Höhe
des Betrages, den wir dem Kunden für die betroffene Vorbehaltsware
anteilig fakturiert haben. Alle Abtretungen erfolgen jeweils erstrangig
für uns.
Nimmt der Kunde die Forderungen aus einer
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abkäufern
bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so sind die jeweiligen
anerkannten Saldoforderungen und die Schlusssaldoforderung insoweit an
uns abgetreten, wie darin Einzel(teil)forderungen enthalten sind, die
nach den vorstehenden Bestimmungen abgetreten gewesen wären, wenn es
sich nicht um in das Kontokorrent einzustellende Forderungen gehandelt
hätte. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware für sich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Die
Abtretung der Forderungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle
der Abtretung zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des
Factorings, wenn gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet
wird, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen
den Kunden bestehen.
Mit dem Zahlungsverzug des Kunden von
mehr als 1 Monat, der Zahlungseinstellung des Kunden, einem Scheck-
oder Wechselprotest beim Kunden (soweit wir in irgendeiner Weise
Begünstigter dieses Schecks oder Wechsels sind), einer erfolgten
Pfändung von Vorbehaltsware oder der Beantragung der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden erlischt das Recht des
Kunden zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und das Recht zum
Einzug der Forderungen. Wir sind über die vorstehenden Ereignisse
unverzüglich zu informieren. Es ist uns eine Aufstellung über
vorhandene Vorbehaltsware zu übersenden. Die Vorbehaltsware ist
gesondert zu lagern und auf unser Verlangen unverzüglich an uns
herauszugeben. Wir sind außerdem zum Einzug der an uns abgetretenen
Forderungen berechtigt. Nach Rücktritt vom Vertrag bzw. nach
Fristsetzung gemäß § 323 BGB und fruchtlosem Ablauf der Frist sind wir
berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware frei zu verwerten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten im
üblichen Umfange, auf jeden Fall jedoch gegen Feuer-, Sturm-, Wasser-
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und uns den
Versicherungsschutz auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt hiermit seine
Ansprüche, die ihm gegen die Versicherungsgesellschaft und/oder
sonstige Dritte im Zusammenhang mit Vorbehaltsware zustehen, in Höhe
des auf unsere Vorbehaltsware entfallenden Anteils an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an.
An Gegenständen, die uns von
unseren Kunden zur Ausführung eines Werkvertrages überlassen werden,
ist ein Pfandrecht für alle unsere werkvertraglichen Forderungen
begründet. Dies gilt auch für Forderungen, die aus zurückliegenden und
zukünftigen Werkverträgen des Kunden mit uns resultieren.
Soweit unsere besicherten Forderungen durch Vorbehaltsware und/oder
Abtretung oder sonstige Sicherheiten nicht nur vorübergehend zu mehr
als 110 % besichert sind, werden wir auf Verlangen des Kunden nach
eigener Wahl bis zur vorstehenden Grenze Sicherungsrechte freigeben.
Bei der Bewertung der Sicherheiten ist vom realisierbaren Erlös bei
Verwertung der Sicherheiten auszugehen. Forderungen sind nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung zu bewerten und ggf.
abzuzinsen.
9. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich
ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel sowie
Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von
einer Woche ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Etwaige Mängel
einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der
abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die
Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der
Umstände für ihn unzumutbar ist.
Schäden, die durch äußeren
Einfluss, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche
Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Gewährleistung
ausgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn Mängel dadurch entstehen,
dass das gelieferte Produkt nicht entsprechend der Bedienungsanleitung
betrieben oder gewartet wird oder dass andere als von uns empfohlene
Ersatz-, Einweg- oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden.
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
Von uns gegebene Garantiefristen sind Gewährleistungsfristen.
Maße, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation. Es
handelt sich nicht um die Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand
einer Garantie sind.
Gewährleistungsansprüche des Kunden
beschränken sich auf einen Nachbesserungs- oder
Ersatzlieferungsanspruch nach unserer Wahl. Führen die
Nachbesserungsversuche oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb
angemessener Zeit zum Erfolg, hat der Kunde wahlweise ein Recht auf
Rücktritt oder Minderung. Dieses Recht ist beschränkt auf die
betroffene Lieferung, soweit eine derartige Beschränkung aufgrund der
Natur der Sache für den Kunden nicht unzumutbar ist. Falls die
vereinbarten Liefermengen nicht erreicht werden, hat der Kunde nach
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung lediglich Anspruch auf angemessene
Minderung. Dies gilt nicht, wenn die Leistungsparameter ausdrücklich
zugesichert sind oder die Übernahme des iefergegenstandes unter den
gegebenen Umständen unzumutbar ist. Gewährleistungsansprüche für
erbrachte Nachbesserungen verjähren in drei Monaten nach Abschluss der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der
ursprünglichen Verjährungsfrist.
Die vorstehenden Begrenzungen
und Beschränkungen unserer Gewährleistung greifen nicht, sofern die
Gewährleistungsansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits, unserer leitenden Angestellten oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch unser Verschulden bzw. das
Verschulden unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder wir eine
abweichende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz,
sind nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 9 (Haftung) beschränkt. Dies
gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.
10. Haftung
Eine Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden wegen der
schuldhaften Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
ist ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich insbesondere auch
auf den Ersatz von entgangenem Gewinn oder für Folgeschäden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss
gilt weiter nicht, soweit durch unser Verschulden oder das Verschulden
unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Leben, Körper
oder Gesundheit verletzt worden sind. Der Haftungsausschluss greift
auch nicht, soweit wir oder unsere leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig
verletzt haben.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haften wir aber nur auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses oder der Begehung der Pflichtwidrigkeit
vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit
Leben, Körper oder Gesundheit verletzt worden sind. Tritt durch unser
Verschulden ein Lieferverzug ein oder wird uns schuldhaft die Lieferung
unmöglich, so beschränken sich die Schadensersatzansprüche auf den
nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 8 % des Wertes vom Liefer-
oder Leistungsgegenstand, der nicht in zweckdienlicher Weise in
Gebrauch genommen werden kann. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei
Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit unsererseits bzw. unserer
leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder wenn durch die von
uns oder unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
verschuldete Lieferverzögerung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt
worden sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
gelten nicht, soweit der Schaden durch die bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt wird. Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11. Rückgaben
Rückgaben von ordnungsgemäßer Ware bedürfen unserer vorherigen
Zustimmung. Dies gilt insbesondere bei Ware, die aufgrund eines
Werkvertrages geliefert wurde. Im Falle der Rücknahme berechnen wir 10 %
des Warenwertes, mindestens jedoch € 25,00 als anteilige
Bearbeitungskosten, wenn nicht unsere Zustimmung von weitergehenden
Leistungen des Kunden abhängig gemacht wird.
12. EU-Richtlinie 2002/96/EC- WEEE
Nach dem am 23.03.2005 veröffentlichten Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Letztverwender für die
ordnungsgemäße Entsorgung aller vor dem 13.08.2005 gelieferten
Elektrogeräte verantwortlich.
Für alle nach diesem Datum
gelieferten Geräte bietet Q.Instruments eine Rückgabemöglichkeit über
einen zertifizierten Entsorger an, entsprechend der gesetzlichen
Fristen ab dem 23.03.2006. Die dafür vorgesehenen Rückgabestellen
senden wir Ihnen gerne als Liste auf Anfrage zu. Sie können diese Liste
auch unter der Telefonnummer +49 3641 87612 0 abfordern.
Die
nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte erkennen Sie an der Kennzeichnung
mit der durchgestrichenen Mülltonne und einem schwarzen Balken. Eine
Rückgabe der so gekennzeichneten Q.Instruments-Geräte an kommunale
Sammelstellen ist nicht mehr statthaft.
Die an den Entsorger
zurückzugebenden Geräte sind vom Letztverwender zu dekontaminieren,
falls sie mit potenziell infektiösem Material in Berührung gekommen
sind. Eine Dekontaminationsbescheinigung ist beizufügen. Diese senden
wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Informationen bei Verkauf oder Überlassung weiterzugeben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Jena, für
die Lieferung das jeweilige Versandlager. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Jena.
Juli 2010
QUANTIFOIL Instruments GmbH – Q.Instruments
Loebstedter Str. 101
07749 Jena / Deutschland
Tel. +49 3641 87612-0 . Fax +49 3641 87612-99
E-mail: info@QInstruments.de
Internet: www.QInstruments.de